Der Ablauf einer HauptverhandlungSchritt für Schritt erklärt.
Diese Übersicht ist Teil des persönlichen Verhandlungstrainings, das jeder unserer Mandanten vor einer Hauptverhandlung erhält. Hier finden Sie sie zum Nachlesen – vorher, nachher, oder einfach um zu verstehen, was in einem Gerichtssaal tatsächlich passiert.
Sieben Stationen, ein Ablauf
Jede Hauptverhandlung folgt demselben Grundgerüst – unabhängig davon, worum es im Einzelnen geht. Wer diesen Ablauf kennt, weiß, in welchem Moment er sich befindet, was als Nächstes kommt und wann er selbst gefragt ist. Das allein nimmt viel von der Anspannung, die ein Gerichtssaal sonst auslöst. Diese Übersicht ersetzt kein persönliches Gespräch über Ihren konkreten Fall. Genau das ist der Grund, warum wir mit jedem Mandanten vor der Verhandlung ein individuelles Training durchführen.
Der Ablauf im Überblick
Aufruf der Sache & Feststellung der Personalien
Die Verhandlung beginnt damit, dass der Vorsitzende die Anwesenheit feststellt und Name, Geburtsdatum und persönliche Verhältnisse des Angeklagten abfragt. Ein formaler, aber wichtiger Schritt – hier beginnt die Verhandlung im rechtlichen Sinne.
Verlesung der Anklageschrift
Die Staatsanwaltschaft verliest, was dem Angeklagten konkret vorgeworfen wird. Das ist die offizielle Grundlage der gesamten Verhandlung – alles Weitere bezieht sich darauf.
Einlassung zur Sache
Der Angeklagte erhält Gelegenheit, sich zu äußern – oder zu schweigen. Ob, wann und in welcher Form eine Einlassung erfolgt, legen wir vorher gemeinsam fest. Oft übernehmen wir als Verteidigung die Formulierung und verlesen sie.
Beweisaufnahme
Der umfangreichste Teil der Verhandlung. Zeugen werden vernommen, Sachverständige gehört, Urkunden und weitere Beweismittel eingeführt. Hier stellen auch wir als Verteidigung Fragen und bringen eigene Beweisanträge ein.
Plädoyers
Staatsanwaltschaft und Verteidigung fassen ihre Sicht zusammen und stellen ihre Anträge – etwa zu Schuld und Strafmaß. Das Plädoyer der Verteidigung bereiten wir im Detail mit Blick auf Ihren Fall vor.
Letztes Wort des Angeklagten
Bevor das Gericht sich zur Beratung zurückzieht, erhält der Angeklagte noch einmal das Wort – unabhängig davon, ob er sich zuvor geäußert hat. Was in diesem Moment sinnvoll ist und was nicht, besprechen wir vorher ausführlich.
Urteilsverkündung
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück und verkündet anschließend das Urteil mit Begründung. Wir ordnen das Ergebnis für Sie ein und besprechen die möglichen nächsten Schritte.
Dauer, Reihenfolge einzelner Beweiserhebungen und Besonderheiten hängen vom Einzelfall ab. Manche Hauptverhandlungen sind nach einem Vormittag beendet, andere ziehen sich über mehrere Verhandlungstage. Genau deshalb ersetzt diese allgemeine Übersicht kein persönliches Gespräch über Ihre konkrete Situation.
Steht bei Ihnen ein Termin an?
Vor jeder Hauptverhandlung bereiten wir unsere Mandanten persönlich vor – zugeschnitten auf den jeweiligen Fall. Sprechen Sie uns an.