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Verfahrenskompass

So läuft Ihr Verfahren ab.
Schritt für Schritt, ohne Juristendeutsch.

Das Belastendste an einem Strafverfahren ist oft nicht das Verfahren selbst, sondern das Gefühl, nicht zu wissen, was als Nächstes passiert. Auf dieser Seite können Sie jederzeit nachlesen, wie wir vorgehen – in jeder Phase, in Ihrer Rolle. Kurze Erklärvideos zu den einzelnen Abschnitten folgen in Kürze.

Zu jeder Phase folgen in Kürze kurze Erklärvideos.
Beschuldigtenverteidigung

Wenn gegen Sie ermittelt wird

Phase 1 · Ermittlungsverfahren
  1. 01
    Verteidigungsanzeige

    Wir zeigen der Behörde unsere Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht. Ab diesem Moment laufen alle Schreiben über uns – Sie müssen sich nicht mehr selbst mit Polizei oder Staatsanwaltschaft auseinandersetzen.

  2. 02
    Warten auf die Akte

    Wie lange das dauert, bestimmt die Behörde, nicht wir. Wir halten den Vorgang nach und melden uns, sobald die Akte vorliegt. Diese Phase erfordert Geduld – vorschnelle Äußerungen schaden hier mehr, als sie nützen.

  3. 03
    Auswertung der Akte

    Wir prüfen die Beweislage, Zeugenangaben und mögliche Verfahrensfehler und entwickeln daraus Ihre Verteidigungsstrategie.

  4. 04
    Ihr Besprechungstermin

    Nach der Auswertung melden wir uns bei Ihnen. Wir gehen den Akteninhalt gemeinsam durch, ordnen ein, was er bedeutet, und klären Ihre Fragen.

  5. 05
    Schriftliche Einlassung

    Der entscheidende Schritt: Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft über Einstellung oder Anklage. Ohne unsere Stellungnahme entscheidet sie allein nach Aktenlage – ohne Ihre Sicht und ohne juristische Einordnung. Mit einer fundierten Einlassung lässt sich eine Anklage in vielen Fällen vermeiden.

Phase 2 · Hauptverfahren
  1. 01
    Terminierung

    Kommt es zur Anklage, bestimmt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung. Wir informieren Sie unverzüglich und ordnen ein, was Sie erwartet.

  2. 02
    Verhandlungstraining

    Spätestens sieben Tage vor dem Termin melden wir uns – in der Regel digital. Wir besprechen den Ablauf der Verhandlung, den Akteninhalt und die Verteidigungsstrategie: was Sie sagen, was Sie bewusst nicht sagen, was wir übernehmen und wie wir auftreten. Das üben wir gemeinsam, bis Sie sich sicher fühlen.

  3. 03
    Briefing vor dem Sitzungssaal

    Kurz vor Verhandlungsbeginn treffen wir uns vor dem Saal und gehen alles ein zweites Mal durch. So sind Sie doppelt abgesichert und gehen nicht allein in den Termin.

  4. 04
    Die Hauptverhandlung

    Wir führen Ihre Verteidigung: stellen Anträge, befragen Zeugen, widersprechen unzulässigen Beweisen und halten das Plädoyer.

Opfervertretung

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind

Phase 1 · Ermittlungsverfahren
  1. 01
    Vertretungsanzeige & Akteneinsicht

    Wir zeigen Ihre Vertretung an und beantragen Akteneinsicht. Ab diesem Zeitpunkt laufen Schreiben und Anfragen über uns.

  2. 02
    Auswertung der Akte

    Wir prüfen, was die Ermittlungen bislang ergeben haben, wo Lücken bestehen und welche Beweismittel ergänzt werden sollten.

  3. 03
    Stellungnahme aus Verletztensicht

    Wir legen der Staatsanwaltschaft schriftlich dar, dass die Voraussetzungen der Straftat vorliegen – aus Ihrer Perspektive und juristisch begründet. Das ist wichtig, damit Ihre Sicht nicht untergeht.

  4. 04
    Zeugenvernehmung

    Steht eine Vernehmung an, bereiten wir Sie darauf vor und begleiten Sie zum Termin. Sie müssen dort nicht allein sitzen.

  5. 05
    Wenn eingestellt wird

    Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, prüfen wir den Bescheid und legen Rechtsmittel dagegen ein. Eine Einstellung ist nicht immer das letzte Wort.

Phase 2 · Hauptverfahren
  1. 01
    Nebenklagevertretung

    In der Regel bestellen wir uns als Nebenklagevertreter – damit erhalten Sie eigene Rechte im Verfahren. Wo das nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, treten wir als Zeugenbeistand auf.

  2. 02
    Verhandlungstraining

    Vor dem Termin gehen wir gemeinsam durch, was Sie erwartet: den Ablauf, mögliche Fragen und Ihre Rechte. Sie bestimmen dabei das Tempo.

  3. 03
    Beistand im Termin

    Wir stehen persönlich an Ihrer Seite, greifen bei unzulässigen Fragen ein und setzen Ihre Ansprüche durch. Sie müssen dem Angeklagten nie allein gegenübertreten.

Häufige Fragen

Das fragen uns Mandanten am häufigsten.

Kurze Antworten auf die Fragen, die in jeder Phase immer wieder auftauchen. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall – dafür sind wir persönlich für Sie da.

Zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen. Sie haben das Recht zu schweigen – und dieses Recht ist in dieser Phase meist Ihr wichtigstes. Melden Sie sich bei uns, bevor Sie reagieren: Wir übernehmen die Kommunikation mit der Behörde.

Ihre Frage war nicht dabei?

Melden Sie sich jederzeit bei uns – wir beantworten Ihre Frage persönlich und ordnen sie für Ihr Verfahren ein.