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Hintergrundvideo KI-generiert
MedienpräventionAb Klasse 5

Was Jugendliche im Netz tun –und wann es strafbar wird.

Vier Unterrichtseinheiten an Ihrer Schule – als zwei Doppelstunden oder vier Einzelstunden. Kein Vortrag über Bildschirmzeit, sondern echte Fälle aus der Strafakte: was strafbar ist, und wie Täter im Chat vorgehen.

Rechtsanwalt Christopher AngyalChristopher AngyalRechtsanwalt · Strafverteidiger · Dozent
Unterrichtserfahrung an weiterführenden Schulen aller Schulformen
Vier Fälle aus dem Schulalltag

Drei davon wollte niemand begehen. Der vierte traf ein Kind, das nichts falsch gemacht hat.

Jugendliche wissen, dass man im Netz vorsichtig sein soll. Was sie fast nie wissen: ab wann aus einem Klick ein Ermittlungsverfahren wird, dass ab vierzehn jeder dafür selbst einsteht – und wie leise es abläuft, wenn jemand es auf sie abgesehen hat.

Fall 01

Das Video in der Klassengruppe

Ein Schüler erhält ein Video, auf dem ein Mensch schwer misshandelt wird, und leitet es in die Klassengruppe weiter. Er findet es selbst abstossend – genau das sagt er später auch der Polizei.

Das Weiterleiten kann als Verbreiten einer Gewaltdarstellung nach § 131 StGB strafbar sein. Auf die eigene Haltung zum Inhalt kommt es dabei nicht an.

Fall 02

Das Bild der Mitschülerin

Ein Nacktbild, das eine Schülerin ihrem Freund geschickt hat, landet nach dem Streit in zwei Chats weiter. Innerhalb eines Tages kennen es vier Klassen.

Je nach Alter der Abgebildeten geht es um jugendpornografische Inhalte nach § 184c StGB oder um kinderpornografische Inhalte nach § 184b StGB – bei Letzteren sieht das Gesetz eine Mindeststrafe vor.

Fall 03

Der Spruch im Status

Zwei Sätze über eine Lehrerin, abgesetzt im Status, gesehen von siebzig Leuten. Gemeint war es als Scherz unter Freunden.

In Betracht kommen Beleidigung nach § 185 StGB und, je nach Wortlaut, Bedrohung nach § 241 StGB. Die Verbreitung vor grösserem Publikum wirkt sich auf die Strafzumessung aus.

Fall 04

Der nette Kontakt aus dem Spiel

Eine Zwölfjährige lernt in einem Online-Spiel jemanden kennen, der sich als Siebzehnjähriger ausgibt. Dieses Alter ist kein Zufall: Ein älterer Jugendlicher wirkt auf jüngere Schülerinnen interessant und schmeichelhaft, nicht bedrohlich – und genau darauf setzen Täter. Über Wochen schreibt er täglich, hört zu, schenkt Spielwährung, bittet um Geheimhaltung. Dann folgt der Wechsel in einen privaten Messenger und die Verabredung an einem Bahnhof. Die Eltern erfahren davon erst durch die Polizei.

Das gezielte Einwirken auf ein Kind über Chats ist nach § 176b StGB strafbar, lange bevor es zu einem Treffen kommt. Der Unterricht setzt genau dort an: bei den Signalen, die diesem Treffen vorausgehen.

Und unter vierzehn? Wer das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nach § 19 StGB schuldunfähig. Das Verfahren endet dort – die Sache selbst nicht: Jugendamt, Schule und zivilrechtliche Ansprüche bleiben, und Eltern haften unter den Voraussetzungen des § 832 BGB für verletzte Aufsichtspflichten.
Das Angebot

Drei Bausteine. Einzeln buchbar, aufeinander abgestimmt.

Die meisten Schulen beginnen mit den vier Einheiten für zwei Jahrgänge und entscheiden danach über die weiteren Module.

01Kernformat

Vier Einheiten für Schülerinnen und Schüler

Das Kernformat: vier Unterrichtseinheiten, wahlweise als zwei Doppelstunden oder vier Einzelstunden. Eine bis zwei Klassen, ab Jahrgangsstufe 5, alle Schulformen.

  • Echte Fälle statt abstrakter Paragrafen – interaktiv, mit viel Raum für Fragen
  • Strafmündigkeit ab 14 – was das konkret bedeutet
  • Wie Täter im Chat Vertrauen aufbauen – und woran man es erkennt
  • Urheberrecht und Downloads – bevor die Abmahnung bei den Eltern landet
  • Auf Wunsch Wiederholungsblock nach rund sechs Monaten
02Ergänzung

Modul für Lehrkräfte

60 Minuten im Rahmen einer Konferenz oder eines pädagogischen Tages.

  • Wann aus einem Schulkonflikt ein Ermittlungsverfahren wird
  • Anzeigepflichten und was davon wirklich gilt
  • Umgang mit belastendem Material auf Schülergeräten
  • Erste Schritte bei Verdacht auf Anbahnung durch Erwachsene
03Optional

Elternabend

60 bis 90 Minuten, auf Wunsch im Anschluss an die Schülerformate – vor Ort in der Schule oder digital als Online-Elternabend.

  • Haftung der Eltern nach § 832 BGB
  • Kontrolle, Vertrauen und die Grenze dazwischen
  • Warnsignale, wenn ein Kind Kontakt zu Fremden hat
  • Was zu tun ist, wenn Post von der Polizei kommt
Technik und HonorarTechnisch genügt ein großer Bildschirm mit HDMI-Anschluss – digitales Whiteboard, Smartboard, Beamer oder Fernseher, was auch immer im Raum steht. Den Laptop bringen wir mit. So werden die Inhalte illustrativ begleitet, statt rein verbal zu bleiben. Das Honorar richtet sich nach der Anzahl der Unterrichtseinheiten; üblich sind vier Einheiten pro Klasse. Es steht vor dem Termin verbindlich fest.
Konditionen anfragen
Warum Schulen uns wählen

Medienkompetenz vermitteln viele. Was danach passiert, erklärt Ihnen kaum jemand.

Medienzentren und Präventionsstellen leisten gute Arbeit bei Mediennutzung und Sucht. Ab wann ein Klick ein Ermittlungsverfahren auslöst und wie Täter im Chat vorgehen, beantwortet jemand, der beide Seiten solcher Verfahren kennt. Sechs Gründe, warum Schulen sich dafür entscheiden:

Die Klasse hört zu – und fragt

Der Unterricht ist bewusst interaktiv angelegt. Nach unserer Erfahrung kommen die meisten Fragen nicht von uns, sondern aus den Reihen: konkret, persönlich und oft genau zu dem, was gerade in der Klasse passiert.

Was gefragt wird, bleibt im Raum

Die Polizei muss Ermittlungen einleiten, sobald eine Frage den Verdacht einer Straftat begründet – so will es das Gesetz. Ein Strafverteidiger unterliegt dieser Pflicht nicht und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Genau deshalb trauen sich Schüler, das zu fragen, was sie wirklich beschäftigt.

Wirksam schon ab Klasse 5

Gerade die jüngeren Jahrgänge sind neugierig – weil es nicht nur um Strafbarkeit ab vierzehn geht. Es geht um Apps wie Roblox, in denen Vertrauen schnell entsteht und die Eltern im Alltag kaum mitbekommen, und um Downloads, für die am Ende eine Abmahnung bei den Eltern landet. Dafür muss niemand vierzehn sein.

Echte Akten statt Broschürenbeispiele

Jeder Fall im Unterricht stammt aus einem Verfahren, das ich geführt habe. Anonymisiert, aber echt – mit allem, was danach kam: Vernehmung, Durchsuchung, beschlagnahmtes Handy.

Rückendeckung für Ihr Kollegium

Keine Grauzonen, keine halben Auskünfte. Lehrkräfte bekommen Antworten, auf die sie sich im Konfliktfall berufen können – gegenüber Eltern, Schulaufsicht und Polizei.

Ein Telefonat, mehr Aufwand entsteht Ihnen nicht

Fünfzehn Minuten Abstimmung, ein Raum, ein Bildschirm. Technik, Material und Nachbereitung bringen wir mit. Sie müssen nichts vorbereiten, nichts ausdrucken und niemanden einweisen.

Der zweite Baustein

Nicht nur, was man selbst falsch machen kann – auch, was einem zustösst.

Der zweite Teil des Unterrichts dreht die Perspektive um. Betroffen sind nach aller Erfahrung aus der Praxis überwiegend Mädchen: Jemand schreibt im Spiel oder im sozialen Netzwerk, ist freundlich, hat Zeit, hört zu. Über Wochen entsteht Vertrauen – und daraus eine Bitte, ein Bild, ein Treffpunkt.

Woran Jugendliche eine Anbahnung erkennen
  • Der Kontakt wechselt schnell auf einen privaten Kanal
  • Auffällig viel Verständnis, Komplimente, Geschenke oder Spielwährung
  • Die Bitte, von dem Kontakt niemandem zu erzählen
  • Erst ein harmloses Bild, dann Druck mit dem bereits Gesendeten
  • Ein Treffen, das wie die eigene Idee des Kindes wirken soll

Das gezielte Einwirken auf ein Kind über Chats ist nach § 176b StGB strafbar – auch dann, wenn es nie zu einem Treffen kommt und selbst dann, wenn in Wahrheit kein Kind am anderen Ende sitzt. Im Unterricht geht es weniger um die Norm als um die Frage danach: Wem sage ich es, und was passiert dann?

Themen im Unterricht
CybermobbingSextingCybergroomingAnbahnung erkennenTreffen mit ChatbekanntschaftenGewaltvideosDeepfakes und KI-BilderBeleidigung im ChatBedrohungUrheberrechtDatenschutz unter FreundenStrafmündigkeit ab 14JugendstrafrechtHaftung der Eltern

Die Auswahl stimmen wir vorab auf Jahrgangsstufe, Schulform und aktuelle Vorfälle an Ihrer Schule ab.

Rechtsanwalt Christopher Angyal
Christopher AngyalRechtsanwalt · Strafverteidiger · Dozent
Der Referent

Wer vor Ihrer Klasse steht.

Ich verteidige Beschuldigte und vertrete Geschädigte – regelmässig auch Jugendliche und ihre Eltern. Was im Unterricht zur Sprache kommt, habe ich zuvor in Akten gelesen, in Vernehmungen erlebt und vor Gericht verhandelt.

Jugendliche brauchen keine Warnung, sondern eine Vorstellung davon, was danach passiert. Wer das einmal verstanden hat, drückt beim nächsten Mal nicht auf Weiterleiten.

Christopher Angyal
  • Rechtsanwalt und Strafverteidiger, bundesweit tätig
  • Dozent – Unterrichtserfahrung an weiterführenden Schulen aller Schulformen, ab Klasse 5
  • Schulpflegschaftsvorsitzender an einem Gymnasium und Klassenpflegschaftsvorsitzender an einer Grundschule – der Schulalltag ist mir auch aus Sicht der Elternschaft vertraut
  • Externer Datenschutzbeauftragter, bundes- und europaweit
  • Selbstverteidigungslehrer im DKV, Karate seit 1995 | Kampfsporttrainer (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
So läuft es ab

Von der Anfrage bis zum Termin in drei Schritten.

Der organisatorische Aufwand für Ihre Schule bleibt bewusst klein. Alles, was wir vorab brauchen, passt in ein Telefonat.

  1. 01

    Anfrage

    Sie senden das Formular ab oder rufen an. Sie erhalten binnen 24 Stunden eine Rückmeldung mit freien Terminen und den Konditionen.

  2. 02

    Abstimmung in 15 Minuten

    Ein kurzes Telefonat mit der Schulleitung oder der Stufenkoordination: Jahrgangsstufe, Gruppengrösse, aktuelle Vorfälle, Schwerpunkte. Mehr Vorbereitung ist auf Ihrer Seite nicht nötig.

  3. 03

    Durchführung und Nachbereitung

    Der Termin findet an Ihrer Schule statt. Im Anschluss erhalten die Lehrkräfte eine kurze Zusammenfassung der behandelten Themen und Anlaufstellen für den Ernstfall.

Häufige Fragen

Was Schulleitungen vorher wissen wollen.

Steht Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an – das geht schneller als jedes Formular.

Ab Klasse 5, an allen weiterführenden Schulformen. Inhalte, Beispiele und Sprache werden vorab auf die konkrete Stufe angepasst – eine fünfte Klasse bekommt andere Fälle als eine zehnte, und eine Abschlussklasse wieder andere.
Vier Unterrichtseinheiten. Sie entscheiden, ob daraus zwei Doppelstunden oder vier Einzelstunden werden – beides hat sich bewährt. Der erste Teil behandelt, was strafbar ist, der zweite, wie Täter im Netz Kontakt anbahnen und woran man das erkennt.
Ideal sind ein bis zwei Klassen, also rund 25 bis 60 Schülerinnen und Schüler. Grössere Gruppen sind möglich, kosten aber genau das, was den Termin ausmacht: Rückfragen aus der Gruppe.
Das Honorar richtet sich nach der Anzahl der Unterrichtseinheiten. Üblich sind vier Einheiten pro Klasse beziehungsweise pro Jahrgangsstufe; der Preis steht vor dem Termin verbindlich fest. In der Praxis tragen ihn häufig der Förderverein, das Schulbudget oder Mittel aus der Präventionsarbeit – nicht selten mehrere Quellen gemeinsam. Sprechen Sie uns darauf an, wir kennen die üblichen Wege.
Zwei bis vier Wochen sind komfortabel. Bei einem akuten Vorfall an Ihrer Schule versuchen wir, deutlich schneller zu reagieren – fragen Sie in diesem Fall telefonisch an.
Der Schwerpunkt liegt im Rhein-Sieg-Kreis, in Köln und Bonn. Termine darüber hinaus sind möglich, dann kommt eine Anfahrtspauschale hinzu, die vorab feststeht.
Einen großen Bildschirm mit HDMI-Anschluss – digitales Whiteboard, Smartboard, Beamer oder Fernseher, ganz gleich was im Raum steht. Den Laptop bringen wir mit und schließen ihn an. Die Inhalte werden illustrativ begleitet, damit der Unterricht nicht rein verbal abläuft. Bei zwei zusammengelegten Klassen hilft ein Mikrofon. Mehr brauchen wir nicht.
Sehr. Das Format lebt von den Fragen aus der Klasse, und die kommen erfahrungsgemäss zahlreich – oft zu Situationen, die die Schülerinnen und Schüler selbst gerade beschäftigen. Was im Klassenraum gefragt und besprochen wird, bleibt vertraulich.
Auf Wunsch ja. Rund sechs Monate nach der letzten Einheit bieten wir einen Wiederholungsblock an. Dort zeigt sich, was tatsächlich hängen geblieben ist – und es kommen die Fragen, die sich erst im Alltag ergeben haben.
Nein. Die Fälle werden erzählt und rechtlich eingeordnet, nicht bebildert. Gezeigt wird nichts, was Schülerinnen und Schüler nicht sehen sollten.
Anfrage

Termin für Ihre Schule anfragen.

Unverbindlich. Sie erhalten binnen 24 Stunden eine Rückmeldung mit freien Terminen und den Konditionen.

Schreiben Sie uns – diese Angaben genügen

  • Schule und Ansprechpartner
  • Jahrgangsstufe und Anzahl der Klassen
  • Gewünschter Zeitraum
  • Anlass oder Schwerpunkt, falls vorhanden
Unser Kanzleipostfachinfo@kanzlei-angyal.de
Adresse kopieren und in Ihrem gewohnten E-Mail-Programm einfügen.
Direkt anrufen02246 - 91 69 950Der kürzeste Weg, besonders bei einem akuten Vorfall.
Rhein-Sieg-Kreis, Köln und BonnTermine darüber hinaus auf AnfrageBüro in der Regel bis 22 Uhr besetzt
Kostenlose Ersteinschätzung 02246 - 91 69 950 Anrufen